Aloys Lenz: „Volksentscheid in Hessen bald praxistauglicher“ Landtagsabgeordneter informiert über geplante Verbesserung der Bürgerbeteiligung auf Landesebene
„Bürgerbeteiligung ist neben der Gesetzgebung durch den Landtag in Hessen schon lange ein wichtiges Instrument politischer Gestaltung. Dieses machen wir nun mit niedrigeren Hürden praxistauglicher und unterstützen damit das Engagement aus der Gesellschaft heraus, an politischen Veränderungsprozessen stärker teilzuhaben. Kern unserer Gesetzesinitiative ist eine Absenkung der Zahl an benötigten Unterstützern und eine Ausweitung der Fristen“, so der örtliche CDU-Landtagsabgeordnete Aloys Lenz zur Vorstellung der Novellierung des Gesetzes über Volksbegehren und Volksentscheid. Den Inhalt des neuen Gesetzes erläuterte er den Mitgliedern des Hanauer CDU-Vorstands.
„Statt 3% sind zukünftig schon die Unterschriften von 2% der bei der letzten Landtagswahl Stimmberechtigten ausreichend, um ein zulässiges Volksbegehren anzustoßen, d.h., statt bisher 131.000 müssen jetzt nur noch 87.500 Unterschriften gesammelt werden. Zudem werden wir die Eintragungsfrist deutlich erweitern“, erklärte Aloys Lenz. Somit könnten auch landespolitische Themen mit regionalem örtlichem Bezug schneller das notwendige Quorum erfüllen.
Wie Lenz weiter ausführte, sollen die Bürgerinnen und Bürger nun statt vierzehn Tagen zwei Monate Zeit haben, sich für die Unterstützung eines Volksbegehrens zu entscheiden. „Dass bisher alle Volksbegehren schon daran scheiterten, in der vorgesehenen Frist die erforderliche Anzahl an Unterschriften zusammen zu bekommen, zeigt, dass hier eine Veränderung angezeigt war. Dem kommen wir nun nach und können auf diese Weise zukünftig Politik noch stärker mit den Menschen gemeinsam machen“, ist Lenz zufrieden.
Eine weitere Neuerung, so Lenz, sei die Einführung einer ‚Volksinitiative’ in Hessen. Vorgesehen ist, dass sich schon bei Erreichen der erforderlichen 2%-Unterstützer-Unterschriften der Landtag mit dem Volksbegehren befasst. Beschließt der Landtag dann den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert, ist das Volksbegehren erledigt; anderenfalls wird das Volksbegehren durchgeführt“, erläutert Lenz. „Damit ebnen wir den Weg zu deutlich mehr Bürgerbeteiligung und setzen zugleich einen weiteren Punkt unserer Koalitionsvereinbarung in geltendes Recht um.“
Lenz warb abschließend bei den Bürgerinnen und Bürgern seines Wahlkreises dafür, das nunmehr verbesserte Mittel der direkten Demokratie auf Landesebene auch anzuwenden. Er selbst habe vor vielen Jahren gemeinsam mit der Jungen Union erfolgreich ein Bürgerbegehren in Großkrotzenburg initiiert. Innerhalb kurzer Zeit wurden fast 2000 Unterschriften gesammelt, die gegen die umstrittene Herausgabe des Gemeindemitteilungsblattes durch den Bürgermeister protestierten und den Weg für einen unabhängigen Verleger frei machten. „Dieses Signal für mehr Demokratie hat das Selbstbewusstsein der Bürgerschaft gestärkt“, erinnert sich Lenz.
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